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In
der Slowakei wurde am 21.03.2020 eine neue Regierung gewählt. Mehr Informationen hier auf Bratislava.de (Link) oder auf Radio Slovakia International (Link)
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Die Slowakei ist eine parlamentarische demokratische Republik
mit einem Regierungschef
(Premierminister/-in), der die meisten Exekutivbefugnisse auf sich vereint,
und einem Staatsoberhaupt (Präsident/-in), das formell dieser
Exekutive vorsteht, jedoch nur sehr begrenzte praktische Befugnisse hat.
Das Land ist in 8 Regionen unterteilt, die jeweils nach ihrer
wichtigsten Stadt benannt sind. Seit 2002 verfügen diese Regionen über einen gewissen Grad an Autonomie.
Quelle: europa.eu
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Bratislava, Palais Grassalkovich, Präsidentenpalais, Bildquelle:
Wikipedia, Autor: Gryffindor, Lizenz GFDL
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Die Slowakische Republik
Die Slowakische Republik - auch Slowakei genannt - wurde nach langer und
wechselvoller Geschichte des Landes am 01. Januar 1993 gegründet. Seitdem ist der 1. Januar Staatsfeiertag.
Hauptstadt und Sitz der
Regierung sowie des Parlamentes ist Bratislava - ein politisches, kulturelles und wirtschaftliches Zentrum mit ca. 452.000
Einwohnern. Bratislava ist damit auch die größte Stadt der Slowakei.
Die Slowakei ist Mitglied in internationalen Organisationen wie der
UNO, der WHO, der UNESCO und vielen anderen. Seit dem 02. April 2004 ist die Slowakei Mitglied der Nato und seit dem 01. Mai 2004 der
Europäischen Union (EU).
Der Präsident
Die Regierungsform ist die
Parlamentarische Demokratie mit einem Staatsoberhaupt, einem Regierungschef und dem Abgeordnetenhaus, dem 150 Abgeordnete aus
mehreren Parteien angehören. Weiterhin kann es auch unabhängige (parteilose) Abgeordnete geben.
Das
Staatsoberhaupt - der Staatspräsident - wird direkt vom Volk gewählt. Er vertritt den Staat nach außen, schließt internationale Vereinbarungen
ab und ratifiziert die Gesetze, die vom Nationalrat verabschiedet werden. Er kann einen Gesetzesentwurf (ggf. auch mit Änderungsvorschlägen)
an den Nationalrat zurückleiten.
In bestimmten Situationen kann er den Nationalrat auflösen.
Der Präsident ernennt selbstständig den
Ministerpräsidenten und im Einvernehmen mit ihm dann die Minister.
Er ernennt die Richter des Verfassungsgerichtes und den
Generalstaatsanwalt. Er hat das Recht Strafen zu mildern oder zu tilgen und kann Amnestien erlassen.
Seine Amtszeit innerhalb einer
Wahlperiode beträgt 5 Jahre. Er kann nur einmal wiedergewählt werden.
Der Nationalrat
Die
legislative Gewalt bildet der Nationalrat, ein Einkammerparlament. Die Wahlen in den Nationalrat sowie die Europawahlen werden als
Verhältniswahlen durchgeführt.
Aufgabe des Nationalrats ist in erster Linie die Kontrolle der Regierung und die Verabschiedung von Gesetzen.
Das Mandat wird frei ausgeübt. Der Nationalrat der
Slowakischen Republik ist das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ des Landes.
Einfache Gesetze werden bei Anwesenheit von
mindestens der Hälfte aller Abgeordneten und mit Zustimmung von mindestens der Hälfte der Anwesenden beschlossen.
Zur Verabschiedung von
Verfassungs- gesetzen und zur Wahl des Präsidenten des Nationalrates ist eine Dreifünftel - Mehrheit aller Abgeordneten erforderlich.
Das Parlament wird für einen Zeitraum von 4 Jahren in
allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl gewählt.
In bestimmten Krisensituationen kann
der Nationalrat vom Präsidenten aufgelöst werden.
Regierung
Die Regierung ist das höchste Organ der Exekutive und besteht aus dem Ministerpräsidenten, den stellvertretenden
Ministerpräsidenten und den Ministern.
Ein Regierungsmitglied kann nicht gleichzeitig Abgeordneter im Nationalrat sein. Falls es zu
dieser Situation kommt, wird das Abgeordnetenmandat nicht ausgeübt und für die gegebene Zeit tritt im Nationalrat ein Ersatzmann an.
Die
Regierung benötigt nach ihrem Antritt das Vertrauen des Nationalrats. Ebenso kann der Nationalrat mit einem Misstrauensvotum die Regierung zum
Rücktritt zwingen.
Das Parlament kann auch einzelnen Regierungsmitgliedern Misstrauen aussprechen. In diesem Fall muss der Präsident das
Regierungsmitglied aus seinem Amt entlassen. Die Regierung ist dem Nationalrat verantwortlich. Formal gesehen entscheidet die Regierung als
Kollegium. Zur Annahme eines Beschlusses ist die Zustimmung der Mehrheit ihrer Mitglieder erforderlich. Sie kann zur Durchführung von
Gesetzen Verordnungen erlassen.
Regionale Verwaltung
Die
Slowakei ist ein Einheitsstaat. Das Staatsgebiet ist in acht Selbstverwaltungslandesbezirke bzw. höhere Gebietseinheiten unterteilt. In
diesen Gebietskörperschaften werden Selbstverwaltungsorgane als Volksvertretungen gewählt. Die Verwaltung obliegt auf dieser Ebene den
Landesbezirksämter. Die staatliche Verwaltung ist ferner in 72 Landkreisämter unterteilt. Die unterste Stufe der Selbstverwaltung bilden die
Gemeinden.
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Wahlen
Das Abgeordnetenhaus wird nach einem Verhältniswahlverfahren gewählt. Das ganze Staatsgebiet bildet einen einzigen
Wahlkreis. Es gibt eine Sperrklausel von 5 % für einzelne Parteien, für eine Koalition von zwei bis
drei Parteien 7 % und für vier und mehr Parteien 10 %.
Der Nationalrat kann mit einer Dreifünftelmehrheit aller Abgeordneten ein
Abwahlverfahren des Präsidenten einleiten, welches aus einem Volksentscheid besteht. Falls in diesem das Volk den Präsidenten bestätigt, wird
damit automatisch das Misstrauen dem Nationalrat ausgesprochen und dieser aufgelöst.
Judikative
Die
Judikative besteht aus dem Verfassungsgericht und den allgemeinen Gerichten, die in drei Ebenen angelegt sind. Es besteht ein zweistufiger
Instanzenzug.
Verfassungsgericht
Das Verfassungsgericht ist als unabhängiges
Verfassungsorgan ein spezielles Gericht in Fragen des Verfassungsrechts. Die wichtigste Kompetenz des Gerichts besteht in
der Außerkraftsetzung verfassungswidriger Gesetze. Das Verfassungsgericht hat seinen Sitz in Kosice.
Allgemeine Gerichte
Das
System der Gerichte besteht aus dem Obersten Gericht der Slowakischen Republik in Bratislava, acht Landesbezirksgerichten, 54
Landkreisgerichten, dem Höheren Militärgericht in Trencin und drei militärischen Bezirksgerichten in Bratislava, Banska Bystrica und
Presov.
Sondergericht
Im Jahr 2004 wurde das Sondergericht eingerichtet, welches zusammen
mit einem Amt der Sonderstaatsanwaltschaft für Kriminalfälle im Bereich Korruption, Bestechung, besonders ernsthafte Finanz- und
Eigentumsstraftaten oder organisierte Kriminalität tätig ist. Die Zuständigkeit ist namentlich für bestimmte Personengruppen (z. B. Richter,
Inhaber hoher Staatsämter, Abgeordnete) sowie für bestimmte Arten von Straftaten auf dem ganzen Gebiet der Slowakei festgelegt. Das Gericht
siedelt in Pezinok.
Weitere Verfassungsorgane
Weitere Verfassungsorgane sind die
Staatsanwaltschaft der Slowakischen Republik, der Ombudsmann und die Oberste Kontrollbehörde der Slowakischen Republik
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