Slowakei, Politik der Slowakei, Staatsform der Slowakei, Regierung der Slowakei, Auslandsvertretungen der Slowakei, die Slowakei in der EU ...

Slowakei Staatsflagge

Slowakei Informationen

 

Zurück

Ortsnamen mit :

A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

R

S

T

U

V

Z

 

Zurück

Zur Startseite

Zum Inhaltsverzeichnis

 

Slowakei News

Radio Slovakia International

 

Zur Rubrik Bratislava

 

Rubrik

Staatswappen Slowakei

Slowakei

 

Das Land Slowakei

Landkarte Slowakei

Landschaften SK

Tourismus Slowakei

Kuren in der Slowakei

Sprachkurs Slowakei

 

Slowakei

Staatswappen Slowakei

 

Reportagen Slowakei

Reiseziele SK

Symbole Slowakei

Impressionen SK

Die Welt Slowakei Orte

Jubiläum Hauptstadt

UNESCO Denkmäler

Burgen und Sagen

Tatra bis zur Donau

30 Jahre Slowakei

 

 

Slowakei

Staatswappen Slowakei

 

Ortsnamen Slowakei

Städte Slowakei

 

Slowakei

Staatswappen Slowakei

 

Historie Slowakei

Politik Slowakei

Regierung Slowakei

Vertretungen SK

Militärwesen SK

Linksammlung

Europa Slowakei EU

Landkarte EU

Linksammlung EU

Wissenschaft SK

Kultur Slowakei

Kirche Slowakei

Sport Slowakei

Shopping Slowakei

Wetter Slowakei

 

Slowakei

Staatswappen Slowakei

 

Wirtschaft Slowakei

Industrie Slowakei

Handwerk Slowakei

Handel Slowakei

Landwirtschaft SK

Verkehr Slowakei

Finanzen Slowakei

 

Slowakei - Das Buch

Slowakei - Das Buch

 

Kuren in der Slowakei

 

Bratislava.de

Disclaimer

Impressum

Datenschutz

AGB

Widmung

 

Wir unterstützen

Wikipedia - Die freie Enzrklopedie

Machen Sie mit !

 


Slowakei Politik   Rubrik Slowakei

 

Politik

Regierung

Auslandsvertretungen

Militärwesen

Europäische Union

Linksammlung EU

Landkarte EU

Linksammlung

 

In der Slowakei wurde am 21.03.2020 eine neue Regierung gewählt. Mehr Informationen hier
auf Bratislava.de (Link) oder auf Radio Slovakia International (Link)

 

Die Slowakei ist eine parlamentarische demokratische Republik

mit einem Regierungschef (Premierminister/-in), der die meisten Exekutivbefugnisse
auf sich vereint,

und einem Staatsoberhaupt (Präsident/-in), das formell dieser Exekutive vorsteht,
jedoch nur sehr begrenzte praktische Befugnisse hat.

Das Land ist in 8 Regionen unterteilt, die jeweils nach ihrer wichtigsten Stadt benannt sind.
Seit 2002 verfügen diese Regionen über einen gewissen Grad an Autonomie.

Quelle:   europa.eu

 

Bratislava Präsidentenpalais, Palais Grassalkovich

Bratislava, Palais Grassalkovich, Präsidentenpalais,
 Bildquelle: Wikipedia, Autor: Gryffindor, Lizenz GFDL

Google
Wikipedia
Homepage
Wetter
Urlaub
Bildquelle

 

Die Slowakische Republik

Die Slowakische Republik - auch Slowakei genannt - wurde nach langer und wechselvoller
Geschichte des Landes am 01. Januar 1993 gegründet.
Seitdem ist der 1. Januar Staatsfeiertag.

Hauptstadt und Sitz der Regierung sowie des Parlamentes ist Bratislava - ein politisches,
kulturelles und wirtschaftliches Zentrum mit ca.  452.000 Einwohnern.
Bratislava ist damit auch die größte Stadt der Slowakei.

Die Slowakei ist Mitglied in internationalen Organisationen wie der UNO, der WHO,
der UNESCO und vielen anderen.
Seit dem 02. April 2004 ist die Slowakei Mitglied der Nato und
seit dem 01. Mai 2004 der Europäischen Union (EU).


Der Präsident

Die Regierungsform ist die Parlamentarische Demokratie mit einem Staatsoberhaupt,
einem Regierungschef und dem Abgeordnetenhaus, dem 150 Abgeordnete aus mehreren
Parteien angehören. Weiterhin kann es auch unabhängige (parteilose) Abgeordnete geben.

Das Staatsoberhaupt - der Staatspräsident - wird direkt vom Volk gewählt. Er vertritt den
Staat nach außen, schließt internationale Vereinbarungen ab und ratifiziert die Gesetze, die
vom Nationalrat verabschiedet werden. Er kann einen Gesetzesentwurf (ggf. auch mit
Änderungsvorschlägen) an den Nationalrat zurückleiten.

In bestimmten Situationen kann er den Nationalrat auflösen.

Der Präsident ernennt selbstständig den Ministerpräsidenten und im Einvernehmen mit ihm
dann die Minister.

Er ernennt die Richter des Verfassungsgerichtes und den Generalstaatsanwalt.
Er hat das Recht Strafen zu mildern oder zu tilgen und kann Amnestien erlassen.

Seine Amtszeit innerhalb einer Wahlperiode beträgt 5 Jahre.
Er kann nur einmal wiedergewählt werden.


Der Nationalrat

Die legislative Gewalt bildet der Nationalrat, ein Einkammerparlament. Die Wahlen
in den Nationalrat sowie die Europawahlen werden als Verhältniswahlen durchgeführt.

Aufgabe des Nationalrats ist in erster Linie die Kontrolle der Regierung und die Verabschiedung von Gesetzen. Das Mandat wird frei ausgeübt. 
Der Nationalrat der Slowakischen Republik ist das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ des Landes.

Einfache Gesetze werden bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte aller Abgeordneten
und mit Zustimmung von mindestens der Hälfte der Anwesenden beschlossen.

Zur Verabschiedung von Verfassungs- gesetzen und zur Wahl des Präsidenten des
Nationalrates  ist eine Dreifünftel - Mehrheit aller Abgeordneten erforderlich.

Das Parlament wird für einen Zeitraum von 4 Jahren  in allgemeiner, gleicher,
direkter und geheimer Wahl gewählt.

In bestimmten Krisensituationen kann der Nationalrat vom Präsidenten aufgelöst werden.


Regierung

Die Regierung ist das höchste Organ der Exekutive und besteht aus dem Ministerpräsidenten,
den stellvertretenden Ministerpräsidenten und den Ministern.

Ein Regierungsmitglied kann nicht gleichzeitig Abgeordneter im Nationalrat sein.
Falls es zu dieser Situation kommt, wird das Abgeordnetenmandat nicht ausgeübt
und für die gegebene Zeit tritt im Nationalrat ein Ersatzmann an.

Die Regierung benötigt nach ihrem Antritt das Vertrauen des Nationalrats. Ebenso kann
der Nationalrat mit einem Misstrauensvotum die Regierung zum Rücktritt zwingen.

Das Parlament kann auch einzelnen Regierungsmitgliedern Misstrauen aussprechen. In diesem
Fall muss der Präsident das Regierungsmitglied aus seinem Amt entlassen. Die Regierung ist
dem Nationalrat verantwortlich. Formal gesehen entscheidet die Regierung als Kollegium.
Zur Annahme eines Beschlusses ist die Zustimmung der Mehrheit ihrer Mitglieder erforderlich.
Sie kann zur Durchführung von Gesetzen Verordnungen erlassen.


Regionale Verwaltung

Die Slowakei ist ein Einheitsstaat.
Das Staatsgebiet ist in acht Selbstverwaltungslandesbezirke bzw. höhere Gebietseinheiten
unterteilt.
In diesen Gebietskörperschaften werden Selbstverwaltungsorgane als Volksvertretungen
gewählt. Die Verwaltung obliegt auf dieser Ebene den Landesbezirksämter.
Die staatliche Verwaltung ist ferner in 72 Landkreisämter unterteilt.
Die unterste Stufe der Selbstverwaltung bilden die Gemeinden.

 

Informationen zur Hauptstadt und Kreisstadt Bratislava
Informationen zur Kreisstadt Trnava
Informationen zur Kreisstadt Trencin
Informationen zur Kreisstadt Zilina
Informationen zur Kreisstadt Nitra
Informationen zur Kreisstadt Banska Bystrica
Informationen zur Kreisstadt Presov
Informationen zur Kreisstadt Kosice

Bratislava

Trnava

Trencin

Zilina

Nitra

Banska Bystrica

Presov

Kosice

 

Wahlen

Das Abgeordnetenhaus wird nach einem Verhältniswahlverfahren gewählt. Das ganze
Staatsgebiet bildet einen einzigen Wahlkreis.
Es gibt eine Sperrklausel von 5 % für einzelne Parteien, für eine Koalition von zwei bis drei
Parteien 7 % und für vier und mehr Parteien 10 %.

Der Nationalrat kann mit einer Dreifünftelmehrheit aller Abgeordneten ein Abwahlverfahren des
Präsidenten einleiten, welches aus einem Volksentscheid besteht. Falls in diesem das Volk den
Präsidenten bestätigt, wird damit automatisch das Misstrauen
dem Nationalrat ausgesprochen und dieser aufgelöst.


Judikative

Die Judikative besteht aus dem Verfassungsgericht und den allgemeinen Gerichten, die in drei
Ebenen angelegt sind. Es besteht ein zweistufiger Instanzenzug.

Verfassungsgericht

Das Verfassungsgericht ist als unabhängiges Verfassungsorgan ein spezielles Gericht in Fragen des
Verfassungsrechts. Die wichtigste Kompetenz des Gerichts besteht in der Außerkraftsetzung
verfassungswidriger Gesetze. Das Verfassungsgericht hat seinen Sitz in Kosice.

Allgemeine Gerichte

Das System der Gerichte besteht aus dem Obersten Gericht der Slowakischen Republik
in Bratislava, acht Landesbezirksgerichten, 54 Landkreisgerichten, dem Höheren Militärgericht
in Trencin und drei militärischen Bezirksgerichten in Bratislav
a, Banska Bystrica und Presov.

Sondergericht

Im Jahr 2004 wurde das Sondergericht eingerichtet, welches zusammen mit einem Amt der
Sonderstaatsanwaltschaft für Kriminalfälle im Bereich Korruption, Bestechung, besonders
ernsthafte Finanz- und Eigentumsstraftaten oder organisierte Kriminalität tätig ist.
Die Zuständigkeit ist namentlich für bestimmte Personengruppen (z. B. Richter, Inhaber
hoher Staatsämter, Abgeordnete) sowie für bestimmte Arten von Straftaten auf dem ganzen
Gebiet der Slowakei festgelegt. Das Gericht siedelt in Pezinok.


Weitere Verfassungsorgane

Weitere Verfassungsorgane sind die Staatsanwaltschaft der Slowakischen Republik,
der Ombudsmann und die Oberste Kontrollbehörde der Slowakischen Republik.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Slowakei - Das Buch

Slowakei - Das Buch

versandkostenfrei

zu Ihnen nach Hause

.

 

..

 

Hanfosan.de

x...

 

Verwoehnwochenende

.x

Hilfsmittelbox

 

v